Die Mondlandung ein Fake? Ob nun die USA oder andere Länder. Es kursieren viele Falschmeldungen über Staaten, auch in Presseartikeln. Ob die Staaten bei Unwahrheit auch dagegen vorgehen können, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Urheberrecht ist ein heikles Thema für Online-Plattformen. Ein recht neues Gesetz soll es den Anbietern eigentlich etwas leichter machen. Es taugt aber nicht als Ausrede, urteilte nun das Landgericht München.
Im LTO-Streitgespräch warf Lindemann-Anwalt Simon Bergmann der Süddeutschen Zeitung u.a. "Belastungseifer" und die Auslassung entlastender Umstände vor. Die Zeitung wollte ihm Aussagen verbieten, scheiterte damit aber vor dem LG Hamburg.
Das LG Frankfurt hat einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers gegen die SZ zurückgewiesen. Eine Begründung steht noch aus. Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen.
Rammstein-Sänger Till Lindemann hat weitere gerichtliche Erfolge eingefahren. Erstmals werden nun auch Schilderungen von Frauen verboten, aus denen sich der Verdacht der Vergewaltigung ergibt. Was darf jetzt noch berichtet werden?
Das OLG München hält Adblock Plus für kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig. Ob Werbeblocker ein unzulässiges Geschäftsmodell sind oder es die Medienunternehmen sind, die neue Geschäftsmodelle brauchen, dürfte nun der BGH entscheiden.
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Lausen Rechtsanwälte eröffnet einen dritten Standort. Künftig wird die Medienrechtskanzlei neben Köln und München auch in Hamburg präsent sein. Artikel lesen
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