Nach einem Cyber-Angriff kommt für Unternehmen die Sorge vor der Schadensersatz-Welle nach der DSGVO. Doch wann liegt überhaupt ein Schaden vor? Moritz Stilz und Simon Wegmann beleuchten die aktuelle Rechtsprechung des EuGH.
Die Beteiligung an einem Kartell mit anderen LKW-Herstellern wird für Scania teuer. Das Unternehmen ist mit dem Versuch, eine Geldstrafe abzuwenden, auch vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Die bleibende Sorge, die eigenen Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, genügt für einen immateriellen Schaden nicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass jemand von den Daten Kenntnis genommen hat.
Ist ein Flug mehr als drei Stunden zu spät, bekommen Passagiere nach EU-Recht pauschal eine Entschädigung. Das greift aber nicht in Fällen, in denen Urlauber gar nicht erst am Flughafen erscheinen oder kurzerhand einen anderen Flug buchen.
Der Abschuss der malaysischen Maschine hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Geheime Dokumente dürfen die Niederlande trotzdem unter Verschluss halten, so der EuGH nun – auch wenn das wichtige Informationsrechte verletzt.
Urlaub verfällt nur, wenn Beschäftigte ihn trotz Aufforderungen aus freien Stücken nicht nehmen wollten. Wer ihn nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich, entschied der EuGH. Das gilt auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand.
Nachdem die Firma Dyson bereits 2021 vor dem EuG mit ihrer Schadensersatzforderung in Höhe von 176,1 Millionen Euro keinen Erfolg gehabt hatte, hat sie nun erneut eine Niederlage kassiert: Auch der EuGH hat die Schadensersatzklage abgewiesen.
Google hat nach Einschätzung von Generalanwältin Juliane Kokott eine marktbeherrschende Stellung genutzt, um einen eigenen Onlineservice zu begünstigen. Die Bestätigung einer Milliardenstrafe durch den EuGH wird wahrscheinlicher.
Polens Justizreform, die Zukunft des europäischen Vereinsfußballs und der Datenschutz von Mietern und Facebook-Usern – all das lag 2023 in den Händen des EuGH. Was er entschieden hat und wie er seinen Workload künftig reduzieren will.
Der Möbelhersteller USM streitet mit seinem Konkurrenten Konektra, ob es sich bei seinem Regalsystem USM Haller um angewandte Kunst handelt. Jetzt soll der EuGH den urheberrechtlich geschützten Werkbegriff erläutern.
Wer seine Urlaubstage in Quarantäne verbringen musste, kann sich diese Tage nicht gutschreiben lassen. Das hat der EuGH auf eine Vorlage aus Ludwigshafen entschieden. Es gebe keinen Anspruch auf einen Urlaubserfolg.
Prozessvertreter der Schufa-Verfahren schreiben auf LTO zu den Folgen des EuGH-Urteils. Verbraucheranwalt Raphael Rohrmoser meint, der Mensch darf nicht zum Objekt eines Algorithmus degradiert werden. Alltagsgeschäfte seien nicht in Gefahr.
Der EuGH läutet nicht das Ende der Schufa ein. Sein Urteil könnte aber KI-basierte Entscheidungen stark beschränken – zu stark. Der Gesetzgeber muss handeln, meint Gregor Thüsing, selbst Prozessvertreter der Schufa vor dem EuGH.
Die Scoring-Praxis der Schufa verstößt gegen die DSGVO, wenn die Zahlungsprognose als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Vertragsverhältnisse dient. Das hat der EuGH entschieden. Die Schufa gibt sich gelassen.
Beim Kammergericht läuft ein Verfahren zu einem 14,5 Mio. Euro hohen Bußgeld gegen Immobilienriese Deutsche Wohnen – nun hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zur Haftung von Unternehmen entschieden.