VG Wiesbaden: Kritik am hessischen Gleichstellungsgesetz

von plö/LTO-Redaktion

10.10.2010

Das VG Wiesbaden hat das Land Hessen zur rückwirkenden Zahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für Beamte des Landes verpflichtet, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

In dem Urteil vom 23.09.2010 (Az. 1 K 587/10.WI) kritisierte das Verwaltungsgericht (VG) auch die Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinie-Richtlinie 2000/78/EG.

Hessen hatte verpartnerte Beamte und Richter erst ab dem 1. April 2010 mit den verheirateten gleichgestellt. Deutschland hätte die Richtlinie jedoch bis zum 2. Dezember 2003 in deutsches Recht umsetzen müssen.

Seitdem könne sich der Einzelne auch auf das Gebot der
Nichtdiskriminierung berufen und eine Gleichbehandlung verlangen,
heißt es in dem Urteil. Erhalte die klagende Beamtin nicht den
Familienzuschlag, werde sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung
diskriminiert.

Auf dieser Grundlage hat das VG der Beamtin den rechtswidrig vorenthaltenen Familienzuschlag ab ihrer Verpartnerung im Mai 2005 bis zum Inkrafttreten des Hessischen Gleichstellungsgesetzes zugesprochen.

Bisher haben nur Berlin und Hamburg verpartnerte Beamte und Richter auch rückwirkend gleichgestellt, Berlin zum 3. Dezember 2003 und Hamburg zum 1. August 2001. In Nordrhein-Westfalen bereitet die neue Koalition ein entsprechendes Gesetz vor. In den anderen Ländern, die schon gleichgestellt haben, ist das nicht rückwirkend geschehen.

Zitiervorschlag

plö/LTO-Redaktion, VG Wiesbaden: Kritik am hessischen Gleichstellungsgesetz . In: Legal Tribune Online, 10.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1682/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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