Eine neue Wehrpflicht für Männer und Frauen, die nur wenige trifft, verstößt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Ohne Grundgesetzänderung könnte das sogenannte Schwedische Modell nicht eingeführt werden, analysiert Christian Rath.
Was für eine Karriere: Bisher war Peter Frank Generalbundesanwalt. Am Donnerstag erhält er seine Ernennungsurkunde als Verfassungsrichter. Ende November war Frank völlig überraschend im Bundesrat gewählt worden.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt Schlamperei und Unbestimmtheit im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Zumindest teilweise dürfte sie damit Erfolg haben, prognostiziert Dr. Christian Rath.
Der Bundesverwaltungsrichter Holger Wöckel ist an diesem Freitag im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierten Länder zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Der Sachse folgt im Zweiten Senat auf Sibylle Kessal-Wulf.
Die Ampel-Koalition könnte für den Haushalt 2024 eine neue Notfall-Begründung beschließen. Doch die CDU/CSU droht schon mit einer neuen Klage. Absolute rechtliche Sicherheit – wie von der FDP gefordert – wird es dabei nicht geben.
Die Rechtsprofessoren gaben grünes Licht: Der Nachtragshaushalt 2023 entspreche den Karlsruher Vorgaben. Bedenken hatten nur die Ökonomen und der Bundesrechnungshof. Christian Rath hat zugehört.
Die Bundesregierung hat Thomas von Danwitz erneut als deutschen EuGH-Richter vorgeschlagen. Seine Ernennung durch den EU-Ministerrat gilt als Formsache.
Möglicherweise wird Bayerns Ex-Justizminister Winfried Bausback doch nicht Verfassungsrichter. In der CSU kamen Zweifel an Bausbacks Position zum Wahlrecht auf. Als Alternative ist nun Generalbundesanwalt Peter Frank im Gespräch.