Medienberichten zufolge will Verkehrsminister Peter Ramsauer das Verbot von akkubetriebenen Lichtern für Fahrräder aufheben. Die Regelung, wonach nur Dynamo-Lampen für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sind, sei nicht mehr zeitgemäß.
15 Euro Bußgeld kostet es zur Zeit noch, wenn ein Fahrradfahrer mit einem akkubetriebenen Licht anstatt mit der vorgeschriebenen Dynamo-Lampe unterwegs ist. Dem will Verkehrsminister Ramsauer nun ein Ende setzen. Über die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen.
Laut Empfehlung des Verkehrsausschusses sollen künftig "für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher" verwendet werden dürfen. Dabei muss über eine Anzeige "dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden". Seit den siebziger Jahren ist die Verwendung von Dynamos Pflicht.
"Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs – im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo-Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist." Nun solle die Rechtslage dem Stand der Technik angepasst werden, so Ramsauer. Die geplante Neuregelung lasse "Millionen von Radlern auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen", sagte Ramsauer der Saarbrücker Zeitung.
mbr/LTO-Redaktion
Sicherheit im Straßenverkehr: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9053 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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