Die BRAK hat ihre Mitgliederzahlen vom Beginn des Jahres vorgelegt. Die Statistik zeigt: Die Anwaltschaft verändert sich. Die Rechtsanwälte werden weniger, dafür sind mehr Syndikusrechtsanwälte zugelassen.
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Wer in Elternzeit ist, kann nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden. Meint die DRV. Andere Ansicht der AGH Baden-Württemberg. Das nächste Wort wird der Anwaltssenat des BGH haben. Martin W. Huff erklärt, warum es geht.
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Das elektronische Anwaltspostfach bleibt vorerst offline. Die BRAK rät zudem, das Zertifikat, dessen Installation sie am Freitag für den Betrieb für nötig erklärt hatte, wegen möglicher Sicherheitsrisiken wieder zu deinstallieren.
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Das BVerfG hat deutliche Hinweise zur Befreiung von Syndikusanwälten gegeben – doch die Deutsche Rentenversicherung ignorierte sie. Nach einem Urteil des SG Freiburg wird es Zeit, dass sich das ändert, meint Martin W. Huff.
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Juristen müssen Digitalisierungsprozesse der Mandanten begleiten können, meinen Christian Lange-Hausstein und Kevin Weyand. Das kratze nicht nur am anwaltlichen Selbstverständnis, sondern erfordere ein grundlegendes Umdenken.
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Anwälte müssen ab Januar 2018 das beA nutzen. Für die Syndizi gab es bisher aber noch gar kein Postfach. Das ändert sich jetzt. In vielen Unternehmen gehen die Probleme aber damit erst los. Von IT bis Betriebsrat, zeigt Martin W. Huff.
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Ein Schadensachbearbeiter bei einem Versicherer arbeitet auch dann unabhängig und weisungsfrei, wenn er dabei allgemeine rechtliche Vorgaben beachtet. Anders wäre das nur bei einseitigen, weisungsähnlichen internen Vorgaben des Arbeitgebers.
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Wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, kann jedenfalls dann nicht auch Rechtsanwalt sein, wenn er die staatliche Stelle nach außen repräsentiert. Rechtsuchende könnten sonst an seiner Unabhängigkeit zweifeln, entschied der AGH Hamm.
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