In Sammelunterkünften bekommen alleinstehende Asylbewerber derzeit zehn Prozent weniger Geld als andere Leistungsberechtigte. Diese Regelung ist verfassungswidrig, entschied das BVerfG.
Die Bundesregierung will schnellere Asylverfahren und Prozesse. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der verletzt immerhin schon mal weniger Menschen -und Verfahrensrechte als der vorausgehende, erklärt Constantin Hruschka.
Nationale Gerichte müssen die Rechtsmäßigkeit einer Inhaftierung von Drittstaatenangehörigen von Amts wegen prüfen. Die Betroffenen müssen mögliche Rechtsverletzungen dafür nicht geltend gemacht haben, urteilte der EuGH.
Schutzbedürftige aus Eritrea müssen für den Erhalt eines eritreischen Reisepasses schriftlich eine Straftat zugeben. Dazu darf laut BVerwG aber niemand gezwungen werden, Deutschland muss daher einspringen und einen Pass ausstellen.
Keine sauberen Toiletten, Betten und Regenschutz: Notunterkünfte für Asylsuchende in den Niederlanden erfüllen nach einem Gerichtsurteil nicht die europäischen Vorgaben. Hintergrund der desolaten Zustände sind Sparmaßnahmen.
Im Frühjahr 2020 war die Überstellung von Asylbewerbern nach Italien aufgrund der Corona-Pandemie praktisch unmöglich. Die sechsmonatige Frist zur Überstellung lief trotzdem, so der EuGH. Nach Ablauf der Frist sei Deutschland zuständig.
In Deutschland war die Familienzusammenführung von Flüchtlingen bisher nur bis zum Erreichen zur Volljährigkeit der Kinder möglich. Der EuGH korrigiert diese familienfeindliche Praxis mit deutlichen Worten, so Constantin Hruschka.
Auch in Deutschland müssen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ihre Familien nachholen können, selbst wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Die bisherige Praxis hierzulande ist europarechtswidrig, so der EuGH.