AfD bleibt ein Verdachtsfall: Wie geht es jetzt weiter?

13.05.2024

Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am Montag bestätigt: Die AfD ist ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Sie darf daher weiter vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet werden. Ein Rückschlag für die Partei, so viel steht fest – doch wie ist das Ganze einzuordnen?

Das Urteil kommt für die Partei zu einem ungünstigen Zeitpunkt, so weit lässt es sich abschätzen. Denn die nun gerichtlich bestätigte Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst ist ein Makel, der im Kampf um Wählerstimmen für die in weniger als vier Wochen anstehende Europawahl hinderlich sein könnte. "Das befördert den Abstieg", glaubt etwa der Berliner Autor und Politikwissenschaftler Hajo Funke.   

Zudem trifft das Urteil die Partei in einer Zeit, wo die Kurve der bundesweiten Umfragewerte nach einer langen Phase des Aufschwungs nach unten geht: Lag die AfD im Herbst 2023 zeitweise stabil über 20 Prozent, so ermittelten die Meinungsforscher zuletzt Werte zwischen 16 und 18 Prozent. Immer noch hoch, aber eben ein leichter Sinkflug. Die mutmaßlichen Gründe dafür: Erst ließ ein Medienbericht über ein Vernetzungstreffen mit Rechtsextremisten bei einigen Bürgern Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Politikern aufkommen. Auch dass mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) jetzt ein weiterer Konkurrent auf dem Platz ist, dürfte der AfD geschadet haben. Zuletzt wurde ein langjähriger Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen.

AfD: "Für uns ändert sich nichts"

Inhaltlich nimmt man die Urteile des OVG in Münster bei der Partei gelassen. Der niedersächsische AfD-Landtagsfraktionschef Klaus Wichmann bezeichnete sie als "Fehler". Die Entscheidung habe sich abgezeichnet und sei nicht überraschend, sagte er am Montag in Hannover. Er betonte: "Für uns ändert sich nichts."

Faktisch ändert sich in der Tat nichts: Der Verfassungsschutz kann die Partei als Verdachtsfall beobachten. Das konnte er bis dato auch schon. Allerdings liegt es in der Natur eines Verdachts, dass dieser eines Tages bestätigt oder ausgeräumt werden muss. Nach einem Ende der Beobachtung sieht es zurzeit nicht aus. Schließlich hat Behördenleiter Thomas Haldenwang mehrfach betont, er sehe die Partei weiterhin auf dem Weg nach "rechts außen". Die nächste Einstufung nach Verdachtsfall wäre die als "gesichert rechtsextrem".

Zudem soll der Verfassungsschutz schon vor dem Urteil an einem neuen Gutachten gearbeitet haben. Vor weitergehenden Entscheidungen sollte aber das Urteil aus Münster abgewartet werden. Denn in der Begründung des Gerichts finden sich meist wichtige Hinweise darauf, wie stichhaltig bestimmte Argumente aus Sicht der Justiz sind. So erklärte der Senat in seinem Urteil beispielsweise, die vom Verfassungsschutz präsentierten Hinweise auf eine Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen durch die AfD seien ausreichend. Die Richter sehen auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen, allerdings "nicht in der Häufigkeit und Dichte, wie vom Bundesamt angenommen". Und sie betonen, dass es keinen Automatismus gibt, wenn sie in ihrer Mitteilung schreiben: "Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung."

Das Urteil alleine stellt also nicht die Weichen für eine Hochstufung. Die Berliner Justizsenatorin, Felor Badenberg, meint, nun obliege es dem BfV zu prüfen, "ob es genügend Anhaltspunkte gibt, dass sich der Verdacht aufgrund der beobachteten Entwicklungen zur Gewissheit verdichtet". Sollte dies der Fall sein, "wäre eine Hochstufung vorzunehmen, also zu einer 'gesichert rechtsextremistischen Partei'", sagte die parteilose Senatorin. Einige Landesverbände der AfD sind bereits als solche eingestuft, noch nicht aber die Partei auf Bundesebene.

Eine Hochstufung hätte vor allem für AfD-Politker im Staatsdienst Konsequenzen. Denn wer in Deutschland Beamter wird, muss für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Wer Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei ist, bei dem werden Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Das kann Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben.

Folgt jetzt ein AfD-Verbotsverfahren?

Das Urteil des OVG in Münster hat zudem neues Feuer in die seit geraumer Zeit geführte Debatte über ein mögliches Verbot der AfD gebracht. Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit eines solchen Verfahrens gehen unter Politiker:innen und Verfassungsrechtler:innen auseinander. Auch eine Hochstufung zur "gesichert rechtsextremistischen" Partei dürfte den Befürwortern eines Verbots Auftrieb verleihen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) steht einem Verbotsverfahren als nächsten Schritt jedoch zurückhaltend gegenüber. Gegenüber der Funke Mediengruppe stellte er am Montag fest, die Entscheidung des OVG ebne "nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD." Ein solches solle man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre. Wichtiger sei es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven.

Andere Stimmen sprechen sich nach dem Urteil dafür aus, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens nun zu prüfen. Gegenüber t-online sprach sich der frühere Hamburger Justizsenator und Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, in diesem Sinne aus. "Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht", so Steffen.

Sachsens Justizministerin Katja Meier fordert eine Task Force wie einst beim NPD-Verbotsverfahren. Die Entscheidung des OVG "stärkt unsere wehrhafte Demokratie, nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen", sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Dresden. 

Entscheidender Sommer für die AfD

Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Die Entscheidung über einen solchen Antrag trifft das Bundesverfassungsgericht. Für einen Verbotsantrag im Bundestag braucht es fünf Prozent der Stimmen. Das sind die Stimmen von 37 Abgeordneten. 

Der frühere Ostbeauftragte und sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz will einen Verbotsantrag im Bundestag zügig voranbringen. "Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen", sagte er Zeit Online. Im Zweifel will Wanderwitz auf den Rückhalt der Fraktionsspitzen nicht warten. "Wenn die Fraktionen nicht springen, dann springen wir." Wanderwitz will dann einen fraktionsunabhängigen Gruppenantrag im Bundestag einbringen.

Wie weit das Urteil die AfD in ihren Beliebtheitswerten wirklich zurückwirft, wird sich dann bei den kommenden Europa- und Landtagswahlen abzeichnen.

lmb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

AfD bleibt ein Verdachtsfall: Wie geht es jetzt weiter? . In: Legal Tribune Online, 13.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54532/ (abgerufen am: 01.06.2024 )

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