Erfolg für den Ex-Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun in der juristischen Auseinandersetzung um den Umfang einer Managerhaftpflichtversicherung: Das OLG Frankfurt bestätigte eine Eilentscheidung aus dem vergangenen November.
Der ehemalige Wirecard-COO Jan Marsalek gilt als Strippenzieher im Bilanzskandal. Seit knapp zwei Jahren ist er auf der Flucht und wird in Russland vermutet. Einem Bericht zufolge hat die Münchner Justiz Russland um Rechtshilfe gebeten.
Im Zuge der Insolvenz von Wirecard haben Gläubiger und Aktionäre Milliarden-Forderungen angemeldet. Ein Gericht ebnet nun den Weg für ein Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Rund eineinhalb Jahre nach der Insolvenz von Wirecard erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Markus Braun und zwei weitere Angeschuldigte. Die Anklageschrift umfasst 474 Seiten.
Im Januar dieses Jahres wies das LG Frankfurt Klagen von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin in vier Verfahren ab. Nun hat das Gericht die zugehörigen Entscheidungsgründe nachgereicht.
Das Landgericht Frankfurt/Main sieht keine Ersatzpflicht der BaFin gegenüber einzelnen Anlegern, die Verluste mit Wirecard-Aktien erlitten haben. Vier Klagen werden abgewiesen.
Im Rahmen der Aufarbeitung des mutmaßlichen Betrugsskandals rund um das Technologieunternehmen Wirecard erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen einen früheren Geschäftspartner von Ex-Vertriebschef Jan Marsalek.
Im Wirecard-Komplex gibt das OLG München einen "vorläufigen Hinweis", der es in sich hat: Die Wirtschaftsprüfer von EY müssen befürchten, bei Entschädigungsklagen in Haftung genommen zu werden.