Der EuGH muss klären, ob OTT-Dienste wie Gmail unter das deutsche Telekommunikationsgesetz fallen. Bejaht er das, würde die Bundesnetzagentur zu einer Megabehörde für das Internet. Mit weitreichenden Folgen, warnt Thomas Hoeren.
Auf der Suche nach der Liebe im Internet darf ein Betreiber von Dating-Portalen seinen Kunden nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung auf die Sprünge helfen, so das OLG München. Automatisch versandte Flirt-Nachrichten seien unzulässig.
Hotelbuchungsportale dürfen Hotels nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als auf dem Portal. Das BKartA will Rechtsmittel prüfen.
Wie weit reichen die Löschpflichten von Host-Providern, wenn im Internet beleidigt wird? Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge zu dieser Frage gestellt – und ist dabei ziemlich inkonsequent geblieben, meint Andreas Biesterfeld-Kuhn.
Online-Spieler können ihre Verluste nicht einfach bei den Banken zurückfordern, das hat das OLG München klargestellt. Die Länder müssen endlich einheitliche Regeln für das Glücksspiel schaffen, fordert Claus Hambach.
Der erste Medikamentenautomat bleibt verboten. Auch das OLG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell von Docmorris wettbewerbswidrig ist. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibe Apotheken überlassen.
Gerade jungen Wählern und Unentschlossenen soll er Orientierungshilfe bieten - doch kurz vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat nach einer Entscheidung des VG Köln abgeschaltet. Die Betreiber des Angebots wollen die Entscheidung nun kippen.
Check24 darf den Marktführer HUK Coburg künftig nicht mehr in seinem Kfz-Versicherungsvergleich listen - jedenfalls nicht, ohne auch den Preis der HUK-Policen anzugeben, sagt das OLG Köln.