Auf einer chinesischen Online-Plattform verlangen private Kreditgeber Nacktfotos von Frauen als Sicherheit. Der Betreiber will nun die Regeln verschärfen und Nutzer ausschließen.
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Die von diversen Prominenten und der "Zeit-Stiftung" lancierte "Digitalcharta" mag gut gemeint sein – gut gemacht ist sie beileibe nicht. Im Gegenteil: Hinter der Forderung nach neuen Grundrechten lauern Zensurphantasien, meint Niko Härting.
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Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss für seine herabwürdigenden Äußerungen über Flüchtlinge im Internet eine Geldstrafe bezahlen. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung wurde zurückgezogen.
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Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.
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Wer die Bundesliga live vom heimischen Sofa aus verfolgen will, muss dafür ein Pay-TV Abo abschließen. Die billigere Methode: Man greift auf Card-Sharing Anbieter zurück. Diese wiederum machen sich strafbar, entschied das OLG Celle.
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Unnötig, ungeeignet, unbestimmt - der Entwurf eines neuen Straftatbestandes zur Bekämpfung von Botnetzen verkörpert so ziemlich alles, was falsch läuft in der Strafgesetzgebung, findet Ulf Buermeyer.
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Der Justizminister hat die Betreiber sozialer Medien wegen ihrer Löschungspraxis kritisiert. Twitter, Facebook und Co. kämen Meldungen von Usern noch zu selten nach. Besser sei die Lage, wenn Organisationen Beiträge anzeigen, so Maas.
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Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die Gerichtsverhandlung über seine Auslieferung an die USA live streamen, entschied ein Gericht in Neuseeland. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer massive Urheberrechtsverletzungen vor.
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