Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen die Vorratsdatenspeicherung – unbedingt. Der EuGH hält die nur unter engen Voraussetzungen für möglich. Am Montag verhandelt die Große Kammer in fünf Fällen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will endlich ein eigenes Versammlungsgesetz. An einem Entwurf gab es zuletzt teils massive Kritik. Jetzt sollen die Pläne überarbeitet werden.
Sowohl rechts- als auch linksextremistische Straftaten sind im Jahr 2020 angestiegen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht hervor, der eine erhöhte Angriffsfläche für Cyberattacken auch mit dem Anstieg von Home Office begründet.
Der EuGH hat seine Vorgaben zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung weiter präzisiert – mit Signalen auch für die deutschen Regelungen. Auf EU-Ebene wird weiter an einer Neuauflage gefeilt.
Seit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.
Die Bekämpfung der Clan-Kriminalität ist den Sicherheitsbehörden ein großes Anliegen. Nun hat die sogenannte Bosbach-Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem sie Vorschläge macht, wie das künftig effektiver gelingen soll.
Die Sicherheitsbehörden sahen 2015 in dem 35-Jährigen eine Bedrohung als terroristischer Kämpfer und zogen den Reisepass ein. Vier Jahre später hebt das VG Aachen das Ausreiseverbot gegen den Syrer auf - die Lage habe sich verändert.