Zu langer Bart, zu großes Tattoo, zu dickes Schmuckstück oder einfach das Kopftuch: Beamten und Beamtinnen können inzwischen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild gemacht werden. Wie weit die gehen und warum, erklärt Andreas Nitschke.
Jan Kieseheuer ist Jurist bei der Polizei NRW und unter anderem für Disziplinarverfahren zuständig. Im LTO-Interview erzählt er unter anderem, warum er seinen Job liebt und wann Beamtinnen und Beamten aus dem Dienst entfernt werden.
Ein tätowierter Totenkopf auf dem Oberarm eines angehenden Polizisten reicht alleine noch nicht aus, um auf eine gewaltverherrlichende Einstellung zu schließend und von einer Einstellung abzusehen, so das VG Düsseldorf.
Ein Konzert, das die Rolling Stones 2017 im Hamburger Stadtpark gaben, beschäftigt weiter die Justiz. Nun wurde wieder eine leitende Beamtin verurteilt. Sie muss rund 14.000 Euro zahlen.
Ein Polizeianwärter, der in Chats menschenverachtende und rassistische Inhalte teilt, kann nicht zum Polizeidienst zugelassen werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht Gießen in einem Fall aus Hessen.
Ein Justizvollzugsbeamter hatte einen Häftling absichtlich der Gefahr eines "Walk of Shame" aussetzt, wie er es nannte. Das rechtfertigt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, hat das VG Main entschieden.
In Rheinland-Pfalz stehen die Vorgaben zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen in Verwaltungsvorschriften. Das BVerwG will dafür Rechtsnormen. Zudem fordert es, dass alle bewerteten Kriterien in eine Gesamtbeurteilung einfließen.
Thomas Seitz, Mitglied des Bundestags und ehemaliger Staatsanwalt, ist zu Recht wegen migrantenfeindlicher und islamophober Äußerungen aus dem Staatsdienst entfernt worden. Das bestätigte der Dienstgerichtshof in zweiter Instanz.