Elon Musk hat angekündigt, Twitter nun doch nicht übernehmen zu wollen. Das Unternehmen sieht dagegen keinen Anlass, den Deal abzublasen und droht mit einer Klage.
Verluste aus Investitionen in "Unlimited Turbo Bull"-Zertifikate unterfallen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte und sind steuerlich voll abzugsfähig. Zu dieser Entscheidung gelangte der BFH.
Er gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren jahrelang den Fiskus betrogen. Nun kommt mit Hanno Berger eine treibende Kraft in der Affäre ein zweites Mal vor Gericht.
Sie wollten über eine Milliarde und bekommen am Ende weniger als 200 Millionen. Aktionäre der 2009 verstaatlichten Münchner Skandalbank HRE erhalten im Zuge eines Vergleichs lediglich einen Teil ihrer Verluste ersetzt.
Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.
Elon Musk geht mit seinem Twitter-Übernahmeplan ein hohes Risiko ein. Auch rechtlich ist der Fall brisant. US-Kläger werfen Musk Marktmanipulation und Wertpapierbetrug vor. Auch die SEC hat sich eingeschaltet.
Hat Elon Musk seine Absicht, Twitter zu kaufen, bewusst spät veröffentlicht, um Geld zu sparen? Dieser Vorwurf wird wohl gerichtlich geklärt werden. Ein US-Aktionär hat Klage gegen das Unternehmen und den Milliardär eingereicht.
Scheitert der Kauf von Twitter? Elon Musk will klären lassen, wie hoch der Anteil von Bot-Accounts unter den Nutzern der sozialen Plattform ist. Sucht der Tesla-Chef etwa nach dem Notausgang?